Praxis-Hartai

Psychologie | Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Leistungen

Beratung

Beratung kann bedeuten, dass ich Sie/dich bei Entscheidungen in Bezug auf die psychische Gesundheit unterstütze und in diesem Rahmen mein Fachwissen teile.

 

 

Beratung (Jugendliche, deren Bezugspersonen und junge Erwachsene bis 21 Jahre) 100€

 

Psychotherapie (Verhaltenstherapie)

Psychotherapie kann nachhaltige Veränderungen im Erleben und Verhalten bewirken. Ziel ist es dadurch psychische Beschwerden und Alltagseinschränkungen zu reduzieren, die Gesundheit wiederherzustellen und zu erhalten. Dies ist beim Vorliegen psychischer Störungen besonders relevant.

 

 

Erstgespräch

100€

 

Einzelsitzung (Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene bis 21 Jahre)

120€

 

Bezugspersonensitzung 

120€

 

Familiensitzung (Bezugspersonen + Kinder, Jugendliche)

140€ 

 

 

 

Häufige Fragen

 

 

 

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

 

Die Behandlung psychischer Störungen ist in Österreich Krankenkassenleistung. Jedoch übernehmen die Krankenkassen nur einen Teil der Kosten. Sollten Sie eine Bezuschussung durch Ihre Krankenkasse wünschen, können Sie diese selbst bei Ihrer Krankenkasse einfordern (z.B. ÖGK: https://www.oegk.at/cdscontent/?contentid=10007.870222&portal=oegkportal). Hierfür erhalten Sie von mir eine Bestätigung über Diagnose und Indikation, die Sie an Ihre Krankenkasse übermitteln. Zudem brauchen Sie noch eine ärztliche Bestätigung darüber, dass keine körperliche Ursache im Vordergrund steht.

Die ersten 10 Sitzungen können Sie mit den Bestätigungen rückwirkend bezuschussen lassen. Spätestens ab der 11. Sitzung muss eine Bewilligung der Krankenkasse vorliegen, um die Behandlung bezuschusst fortsetzen zu können.

 

Es gibt auch die Möglichkeit, die Therapiekosten gänzlich selbst zu finanzieren. In diesem Fall braucht es keinerlei Bewilligung der Krankenkasse und es ist nicht notwendig, Informationen an die Krankenkasse weiterzuleiten.

 

 

Was bedeutet Verhaltenstherapie?

 

Die Verhaltenstherapie ist eine wissenschaftlich gut erforschte Psychotherapiemethode, die überwiegend darauf basiert, psychische Gesundheit über Veränderungen im Verhalten wiederherzustellen und zu erhalten. Verhalten bedeutet dabei nicht nur Handeln, sondern auch Denken und Fühlen.

Wir arbeiten also zusammen am Denken, am Fühlen und am Handeln und es geht darum, im Alltag wieder positive Erfahrungen zu machen. Wichtige Themen sind oft: Was ist mir und den Personen in meinem Umfeld wichtig? Wie denke und fühle ich in Bezug auf mich selbst und die Personen in meinem Umfeld? Wie gehe ich mit negativen Emotionen, wie Angst, Wut und Traurigkeit um? Wie verhalte ich mich in bestimmten Situationen, z.B. wenn ich angespannt bin?

Das kann herausfordernd sein und Ihre/deine Mitarbeit ist zentral.

 

 

Einbezug der Bezugspersonen bei der Therapie von Kindern und Jugendlichen

 

Bei Kindern und Jugendlichen bis 14 Jahre ist der Einbezug zumindest einer obsorgeberechtigten Person alleine für den Abschluss eines Behandlungsvertrages notwendig. Im Rahmen des Vertrages müssen neben den Kindern und Jugendlichen auch die Obsorgeberechtigten umfangreich über bestehende (Verdachts-)Diagnosen, die Behandlungsindikation, Prognose, den Behandlungsplan, Behandlungsrisiken und -alternativen aufgeklärt werden.

Jugendliche ab 14 Jahren können einem Behandlungsvertrag ohne das Wissen der Obsorgeberechtigten nur dann zustimmen, wenn sie über eigenes Einkommen verfügen.

 

Unabhängig von diesen rechtlichen Bestimmungen, ist der Einbezug der Bezugspersonen, die einen großen Einfluss auf das Leben der Kinder und Jugendlichen haben, in der Therapie oft wichtig, um tatsächlich Veränderungen zu schaffen. Im Rahmen der Behandlung sind daher auch Bezugspersonensitzungen oder Familiensitzungen sinnvoll.

Gleichzeitig habe ich eine Schweigepflicht und dies natürlich auch gegenüber Kindern und Jugendlichen, und teile persönliche Informationen nur nach Absprache und mit deren Zustimmung.